Bestimmungen für Geschenkkarten


1. Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    Mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden die geltenden Regeln für den Erwerb von Geschenkkarten im E-Shop sowie an den Verkaufsstellen, die Bedingungen für ihre Einlösung durch den Nutzer in Bezug auf die Produkte aus dem Angebot des Herausgebers, sowie weitere Rechte und Pflichten des Herausgebers, Käufers und Nutzers definiert.


2. Definitionen.

    Die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe haben die folgende Bedeutung, es sei denn, dass eine andere Bedeutung sich aus dem jeweiligen Kontext ergibt.

    Herausgeber (oder Verkäufer):– R-GOL Sp. z o. o. (ehemals R-GOL Marcin Radziwon Sp. K.), Górka 3D, PL-14-100 Ostróda, USt-IdNr.: 741-213-29-44, KRS-Nr.: 0001034546.

    E-Shop: – Online-Verkaufsplattform des Herausgebers im Internet unter der Adresse: www.R-GOL.com verfügbar, sowie über die weiteren, in einzelnen Ländern verfügbaren Subdomains, mit deren Hilfe man eine Geschenkkarte oder Produkte mithilfe der Geschenkkarte erwerben kann.

    Verkaufsstelle: – Eine vom oder im Auftrag des Herausgebers geführte Stelle, an der Produkte zum Verkauf angeboten werden, wo man eine Geschenkkarte oder Produkte mithilfe der Geschenkkarte erwerben kann. Eine aktuelle Liste der Verkaufsstellen, die die Geschenkkarten vertreiben und auch einlösen, ist hier verfügbar: hier. Von der Aktualisierung dieser Liste bleiben die übrigen AGB unberührt.

    Geschenkkarte: - Ein Warengutschein, der vom Käufer erworben wird und vom Nutzer entweder im E-Shop oder an einer Verkaufsstelle anhand der geltenden AGB eingelöst werden kann.

    Käufer: – Eine juristische oder private Person, die über E-Shop oder eine Verkaufsstelle einen Geldbetrag an den Herausgeber überträgt, der dem Wert der Geschenkkarte gleicht, dafür erhält sie vom Herausgeber eine Geschenkkarte mit einem dem eingezahlten Betrag entsprechenden Guthaben.

    Nutzer: - Ein Inhaber der Geschenkkarte, der sie im E-Shop oder an einer Verkaufsstelle einlösen will, indem er die einmalige Nummer der Geschenkkarte und die PIN-Nummer eingibt oder den Barcode vorlegt. Nur eine voll geschäftsfähige Person kann als Nutzer fungieren.

    Produkt: – Eine bewegliche Sache, die zum Gegenstand eines Kaufvertrags im E-Shop oder an einer Verkaufsstelle wird oder werden kann und die vom Herausgeber in seinem Sortiment angeboten wird.

    AGB – Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Regeln und Bedingungen für den Erwerb und die Einlösung von Geschenkkarten im E-Shop oder an der Verkaufsstelle fest.


3. Allgemeine Bestimmungen.

    Grundlegende Pflichten des Herausgebers. Der Herausgeber verpflichtet sich zur Herausgabe einer Geschenkkarte an den Käufer, deren Guthaben dem von ihm eingezahlten Geldbetrag entspricht, unter Berücksichtigung von allen durch den Herausgeber im E-Shop und an der Verkaufsstelle bereitgestellten Optionen, sowie zur Einlösung der Geschenkkarte anhand der hier festgelegten Bedingungen.

    Übertragung der Geldmittel in das Eigentum des Herausgebers. Die vom Käufer laut Ziff. 3.1 übertragenen Geldmittel übergehen komplett in das Eigentum des Herausgebers zum Zeitpunkt des Erwerbs der Geschenkkarte.

    Erwerb einer Geschenkkarte im E-Shop. Der Käufer kauft eine Geschenkkarte im E-Shop:

    • Auf der Seite www.R-GOL.com/vouchers wählt er das gewünschte Guthaben für die Karte in der genannten Höhe, sowie die Form deren Ausstellung (elektronisch oder materiell);
    • er füllt das Bestellformular aus und gibt die erforderlichen personenbezogenen Daten ein, deren Umfang von der gewählten Form der Karte abhängig ist;
    • Danach betätigt er die Taste „Bestellen und zahlen“, anschließend wird er auf eine Seite umgeleitet, wo er die gewünschte Zahlungsart unter den vorhandenen Optionen auswählen kann; Der Käufer darf keine Geschenkkarte mithilfe einer anderen Geschenkkarte bestellen und kaufen;
    • Danach wird vom Käufer mithilfe einer vom Herausgeber bereitgestellten Zahlungsarten die Zahlung getätigt;
    • Bei Bestellung einer elektronischen Geschenkkarte erhält der Käufer diese an die angegebene E-Mail-Adresse auf elektronischem Wege zugeschickt. Die elektronische Karte enthält einen einmaligen Code, eine PIN-Nummer und einen Barcode, die den Erwerb der Karte und den Abschluss des Vertrags bestätigen;
    • Bei Bestellung einer materiellen Geschenkkarte erhält der Käufer seine bestellte, mit einem einmaligen Code, einer PIN-Nummer und einem Barcode versehene Geschenkkarte, über die von ihm gewählte Liefermethode.

    Erwerb der Geschenkkarte an einer Verkaufsstelle. Um eine Geschenkkarte an einer Verkaufsstelle zu erwerben, bezahlt der Käufer an der Kasse der jeweiligen Verkaufsstelle einen Gleichwert der vom Herausgeber angebotenen Geschenkkarte.

    Geschenkkarte aktivieren. Die Geschenkkarte wird zum Zeitpunkt der Herausgabe der Geschenkkarte an den Käufer an einer Verkaufsstelle oder nach dem Eingang einer E-Mail mit der elektronischen Geschenkkarte automatisch aktiviert. Bei Bestellung einer materiellen Geschenkkarte, die über den ausgewählten Lieferanten geliefert wird, wird die Karte unverzüglich, nicht später jedoch als 3 Arbeitstage ab dem Kaufdatum der Geschenkkarte aktiviert.

    Gültigkeit der Geschenkkarte. Die Geschenkkarte bliebt für den bei der Aktivierung angegebenen Zeitraum aktiv. Die minimale Gültigkeit der Karte beträgt 12 Monate. Der Herausgeber gibt bei jeder Herausgabe einer Geschenkkarte auf der Karte ihre Gültigkeitsdauer an. Die Gültigkeit der Geschenkkarte und das aktuelle Guthaben kann man im E-Shop oder an einer Verkaufsstelle überprüfen (lassen).

    Sicherheit der Geschenkkarte. Die Geschenkkarte wird durch einen auf ihr befindlichen einmaligen Code, eine ihr zugeschriebene PIN-Nummer sowie über einen Barcode abgesichert. Mit dem Code werden die mithilfe der Geschenkkarte getätigten Zahlungen im E-Shop oder an einer Verkaufsstelle freigegeben.

    Verzicht auf das Rücktrittsrecht. Ein Käufer, der gleichzeitig ein Verbraucher ist, willigt ein, wenn er eine Geschenkkarte erwirbt, dass der Herausgeber diese Dienstleistung unverzüglich erfüllt, indem er die Geschenkkarte dem Käufer herausgibt und diese aktiviert. Der Käufer, der gleichzeitig ein Verbraucher ist, nimmt in Kenntnis, dass er durch den Erwerb der Geschenkkarte eine unverzügliche Erfüllung einwilligt, wodurch er sein Recht auf den Rücktritt vom Vertrag verliert. Dies bedeutet, dass die Geschenkkarte im Sinne des Art. 38 Ziff. 1 des Gesetzes vom 30. Mai 2014 über die Verbraucherrechte, nicht zurückgegeben und nicht gegen Bargeld eingetauscht werden darf, weder teilweise noch vollständig. Die Bestimmungen laut Ziff. 5 der AGB bleiben jedoch davon unberührt.

    Beschaffenheit der Geschenkkarte. Die Geschenkkarte ist eine Inhaberkarte. Das Guthaben darf nicht nachträglich aufgeladen werden, d. h. eine weitere Anzahlung und Erhöhung des bestehenden Guthabens einer Geschenkkarte sind nicht zulässig. Die Geschenkkarte darf für mehr als nur einen Kaufvorgang genutzt werden, wenn das auf der Geschenkkarte verbleibende Guthaben dafür ausreichend ist. Im Fall, wenn das auf der Geschenkkarte vorhandene Guthaben für die vollständige Bezahlung einer Bestellung nicht ausreichend ist, darf der übrigbleibende Restwert der Bestellung in einer anderen Weise bezahlt werden. Für eine Bestellung dürfen auch mehrere Geschenkkarten genutzt werden.

    Befreiung von der Umsatzsteuer. Die Herausgabe der Karte gilt nicht als ein Verkaufsvorgang, der mit der Umsatzsteuer gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften besteuert wird.

    Fehlende Beschaffenheit eines elektronischen Zahlungsinstruments. Die Geschenkkarte ist weder ein elektronisches Zahlungsinstrument, noch ein Instrument digitaler Zahlungsmittel, noch eine Giro- oder Kreditkarte.

    Keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung der Karte. Nach der Herausgabe an den Käufer übernimmt der Herausgeber keine Haftung für Geschenkkarten, die verloren oder beschädigt wurden.

    Kein Recht auf Ansprüche bei Verlust oder Beschädigung der Karte. Weder dem Käufer, noch dem Nutzer stehen irgendwelche Ansprüche dem Herausgeber gegenüber zu, wenn die Geschenkkarte nach der Herausgabe an den Käufer verloren, beschädigt oder gestohlen wird. Der Herausgeber haftet auch nicht für die Fälle der Nutzung der Geschenkkarte durch Unbefugte.

    Technische Probleme. Der Herausgeber haftet nicht für die Fälle, wenn die Geschenkkarte vorübergehend infolge einer Störung, eines Fehlers oder einer anderen technischen Unregelmäßigkeit nicht verwendet werden kann. Der Herausgeber ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die Funktionstüchtigkeit der Karte so schnell wie möglich wieder herzustellen. Der Herausgeber behält sich gleichzeitig das Recht vor, technische Arbeiten durchzuführen, die die Nutzung der Geschenkkarte vorübergehend einschränken können, wobei solche Arbeiten die Nutzung möglichst gering einschränken sollten.


    4. Einlösung der Geschenkkarten.

      Die wichtigsten Bestimmungen zur Nutzung der Geschenkkarte. Geschenkkarte:

      • Diese darf ausschließlich an einer Verkaufsstelle im Land ihres Erwerbs oder in einem Land, in dem dieselbe Währung gilt, wie im Land ihres Erwerbs eingelöst werden;
      • Sie darf für Bestellungen der Produkte im E-Shop verwendet werden, wenn die Zahlung für die Bestellung standardmäßig mit der Währung erfolgt, mit der die Geschenkkarte erworben wurde;
      • Sie kann ausschließlich zum Erwerb von zum Zeitpunkt der Bestellung verfügbaren Produkten aus dem Angebot des Herausgebers genutzt werden.

      Einlösung der Geschenkkarte durch den Nutzer im Shop. Der Nutzer kann die Geschenkkarte zur Zahlung im E-Shop verwenden, indem er die Daten der Karte bei der Bestellung angibt. Es ist insbesondere nicht zulässig, die Geschenkkarte zur Bezahlung einer bereits getätigten, aber bisher nicht bezahlten Bestellung zu nutzen.

      Einlösung der Geschenkkarte durch den Nutzer an einer Verkaufsstelle. Um die Geschenkkarte an einer Verkaufsstelle einlösen zu können, muss der Barcode der Geschenkkarte vom Verkäufer eingescannt werden.

      Funktion der Karte. Durch die Nutzung der Karte reduziert sich der fällige Verkaufspreis um den Kartenwert oder einen entsprechenden Anteil davon, wenn das Guthaben auf der Geschenkkarte höher ist als der Wert der Bestellung insgesamt.

      Einschränkungen bei der Nutzung der Karte.  Die Geschenkkarte darf zur Bestellung von Produkten eingelöst werden, die sich zum Zeitpunkt der Bestellung im Sortiment des Herausgebers befinden. Der Herausgeber hat Recht, die Nutzung der Karte komplett oder teilweise einzuschränken, insbesondere bei Bestellungen von bereits reduzierten Produkten oder im Rahmen anderer Verkaufsaktionen. Der Verkäufer ist jedes Mal dazu verpflichtet, den Umfang und die Dauer einer solchen Einschränkung anzugeben.

      Ablauf der Gültigkeit der Karte. Im Fall, wenn die Gültigkeitsdauer der Geschenkkarte abgelaufen ist, stehen weder dem Käufer, noch dem Nutzer gegenüber dem Herausgeber keinerlei Ansprüche wegen der Nichteinlösung des verfügbaren Guthabens zu, insbesondere besteht kein Anspruch auf die Auszahlung der noch auf der Karte vorhandenen Mittel in Bargeld.


      Verweigerung der Einlösung. Dem Herausgeber steht das Recht zu, die Einlösung der Geschenkkarte in folgenden Fällen zu verweigern:

      • wenn die Gültigkeitsfrist der Geschenkkarte abgelaufen ist,
      • wenn begründete Zweifel an der Echtheit der Geschenkkarte bestehen,
      • wenn die Geschenkkarte so beschädigt ist, dass die Angaben auf der Geschenkkarte nicht mehr lesbar sind;
      • wenn eine vom Herausgeber unabhängige vorübergehende Störung des Verkaufssystems oder eine andere Störung auftritt, in deren Folge die Geschenkkarte weder im E-Shop, noch an einer Verkaufsstelle eingelöst werden kann.

      Pflichten des Käufers bei der Übertragung der Karte an einen anderen Nutzer. Wenn der Käufer seine Karte an einen anderen Nutzer überträgt, ist er dazu verpflichtet, den Nutzer über Folgendes zu unterrichten:

      • Die Karte darf ausschließlich gemäß Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere gemäß Ziff. 4.1 der AGB verwendet werden;
      • Die Karte darf weder zurückgegeben noch gegen Bargeld eingetauscht werden, siehe Art. 38 Ziff. 1 des Verbraucherschutzgesetzes,
      • Sie gilt nur für den angegebenen Zeitraum, nach dessen Ablauf Karte ihre Gültigkeit verliert,
      • darf von jedem Nutzer der Karte eingelöst werden.

    5. Rückgabe von Produkten.

      Rückgabe von Produkten. Rückgabe von Produkten, die Gegenstand eines Kaufvertrags sind, der unter Verwendung der Geschenkkarte zustande gekommen ist, erfolgt durch Rückzahlung der Mittel auf eine neue Geschenkkarte bis zum Wert des Guthabens, das zum Erwerb der Produkte unter der Verwendung der Karte verbraucht wurde.

      Geschenkkarte und Mängelanzeige. Ein im E-Shop oder an einer Verkaufsstelle mithilfe der Geschenkkarte erworbenes Produkt darf zurückgegeben oder ausgetauscht werden, vorausgesetzt, dass die Mängelanzeige begründet ist und laut gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes vom 23. April 1964 Bürgerliches Gesetzbuch anerkannt werden kann (einheitliche Fassung Gesetzblatt von 2016, Pos. 380 mit nachträglichen Änderungen), und nur dann wenn der festgestellte Mangel im Widerspruch mit dem Kaufvertrag steht.

      Prüfung der Mängelanzeige. Im Fall gemäß Ziff. 5.2 und beim Rücktritt vom Kaufvertrag, erfolgt die Rückerstattung durch die Herausgabe einer neuen Geschenkkarte an den Nutzer. Das Guthaben der neuen Geschenkkarte soll dem Guthaben der Karte, die zum Erwerb des Produkts eingelöst wurde, entsprechen. Der eventuelle Restwert wird mit Bargeld ausgezahlt. Die Gültigkeitsdauer der neuen Geschenkkarte beginnt ab dem Tag der Herausgabe der neuen Geschenkkarte.

    6. Mängelanzeigen.

      Prüftermin der Mängelanzeige. Sämtliche Beschwerden in Bezug auf die Verwendung und Einlösung der Geschenkkarten werden durch den Herausgeber schriftlich oder elektronisch innerhalb von 14 Tagen ab dem Eingang der Mängelanzeige vom Nutzer oder Käufer geprüft.

      Einreichung der Mängelanzeige. Mängelanzeigen in Bezug auf die Geschenkkarten sollen per Post an die Adresse des Herausgebers laut der Ziff. 2.1 der AGB oder elektronisch an die folgende Adresse geschickt werden: [email protected].

      Inhalt der Mängelanzeige. Um eine Mängelanzeige möglichst schnell prüfen und bearbeiten zu können, sollen folgende Angaben gemacht werden: Vorname und Nachname des Nutzers oder des Käufers, seine Postanschrift, Beschreibung und Begründung der Beschwerde, E-Mail-Adresse, Nummer des Zahlungs- oder des Bankvorgangs zwecks Identifizierung der Person, Bestellnummer.

      Ergebnis der Prüfung der Mängelanzeige. Das Ergebnis der Prüfung wird an den Beschwerdeführer entweder mit einem Einschreiben an die in der Mängelanzeige angegebene Adresse innerhalb der in der Ziff. 6.1 genannten Prüfungsfrist oder an die E-Mail-Adresse des Beschwerdeführers zugestellt.


    7. Personenbezogene Angaben.

      Datenverwalter. Der Verwalter der personenbezogenen Daten des Käufers und des Nutzers ist der Herausgeber.

      Ziel der Datenverarbeitung. Die personenbezogenen Angaben werden zu folgenden Zwecken verarbeitet: Ausstellung und Herausgabe der Geschenkkarte, Annahme der Mängelanzeigen, Ermittlung und Verteidigung gegen mögliche Ansprüche, Beantwortung komplexer Anfragen.

      Freiwilligkeit. Der Erwerb einer Geschenkkarte, sowie die Bereitstellung der zum Abschluss eines Vertrags erforderlichen Daten sind freiwillig, für die Herausgabe einer Geschenkkarte jedoch unumgänglich. Beim Erwerb einer Geschenkkarte an einer Verkaufsstelle müssen keine personenbezogenen Daten angegeben werden. Beim Erwerb online im E-Shop müssen Daten bereitgestellt werden, die für den Versand der Geschenkkarte an die genannte E-Mail-Adresse (bei einer elektronischen Karte) oder an die genannte Postanschrift (bei einer materiellen Karte) unumgänglich sind.

      Rechte des Käufers. Der Käufer, dessen personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Geschenkkarte verarbeitet werden müssen, hat jederzeit das Recht dazu, den Zugriff auf seine Daten, deren Berichtigung, Löschung, Einschränkung deren Verarbeitung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung zu verlangen. Ihm steht auch das Recht dazu, die Daten übertragen lassen oder eine Mängelanzeige bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen. Die in diesem Fall zuständige Behörde ist der Vorsitzende des Amtes für Datenschutz in Warschau.

      Dauer der Datenverarbeitung. Die personenbezogenen Daten werden für die gesamte Gültigkeitsdauer der Geschenkkarte und nach deren Ablauf bis zum Zeitpunkt der Verjährung eventueller Ansprüche oder bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert und verarbeitet.

      Erweiterte Informationspflicht. Die ausführlichen Bestimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Käufers findet man in der Datenschutzerklärung.


    8. Änderungen der AGB.

      Änderung der AGB. Der Herausgeber behält sich das Recht vor, diese ABG entsprechend anzupassen, wenn mindestens einer der unten genannten wesentlichen Gründe dafür eintritt:

      • Änderung der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Herausgabe der Geschenkkarten, die sich auf die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien auswirken;
      • Notwendigkeit der Anpassung der Bestimmungen für die Herausgabe der Geschenkkarten an die Auflagen, Beschlüsse, Bestimmungen oder Richtlinien, die kraft eines Beschlusses der für diesen Bereich zuständigen Behörde oder kraft eines gerichtlichen Beschlusses erzwungen werden, die die Geschäftstätigkeit des Herausgebers und die darauf resultierenden Rechte und Pflichten betreffen;
      • Änderungen in Bezug auf die Herausgabe und Verwendung der Geschenkkarten ausschließlich infolge objektiver und unabhängiger technischer und technologischer Umstände;
      • Verlust der Rentabilität der Ausstellung von Geschenkkarten;
      • Änderung der Form der Marketing- und Werbemaßnahmen durch den Herausgeber, in deren Folge auch die Voraussetzungen für das Programm der Geschenkkarten modifiziert werden müssen;
      • Ungenauigkeiten oder nicht eindeutige Auslegung dieser Geschäftsbedingungen;
      • weitere, ausschließlich wesentliche Gründe und Umstände in Bezug auf den Herausgeber, Käufer, Nutzer oder Erwerber oder auf die Verwendung der Karte.
      • Fusion, Spaltung oder Umwandlung des Herausgebers oder Änderung sonstiger Identifizierungsdaten des Herausgebers gemäß diesen AGB (im einem für diese Aktualisierung erforderlichen Umfang);

      Anwendung der AGB nach der Änderung. Die Änderungen treten in Kraft ab dem in der Bekanntmachung angegebenen Zeitpunkt und gelten für die nach diesem Zeitpunkt ausgestellten Geschenkkarten. Die Einlösung der vor der Änderung der AGB erworbenen Geschenkkarten erfolgt nach bisherigen Bestimmungen.


    9. Außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten und Ansprüchen, sowie Zugriff auf diese Verfahren.

      Benachrichtigung über gütliche Beilegung einer Streitigkeit. Eine aus dem zwischen dem Käufer und dem Herausgeber abgeschlossenen Vertrag resultierende Streitigkeit kann gütlich im Rahmen eines außergerichtlichen Verfahrens für die Verbraucherstreitigkeiten beigelegt werden. Die Beteiligung des Herausgebers an einem außergerichtlichen Beilegungsverfahren ist freiwillig, die unten aufgeführten Bestimmungen begründen keine Verpflichtung zur Beteiligung an so einem Verfahren durch den Herausgeber. Im Fall, wenn eine Streitigkeit wegen einer vom Käufer eingereichten Beschwerde nicht gütlich beigelegt werden konnte, informiert der Herausgeber den Käufer mit einer schriftlichen Erklärung in Papierform oder mit einer auf einem dauerhaften Datenträger gespeicherten Erklärung jedes Mal, dass er beabsichtigt, einen Antrag auf ein außergerichtliches Verfahren zwecks der Beilegung der Verbraucherstreitigkeit zu stellen oder dass er an so einem Verfahren teilnehmen oder nicht teilnehmen wird. Wenn der Herausgeber so eine Erklärung nicht abgibt, geht man davon aus, dass er der Beteiligung an einem außergerichtlichen Verfahren zur Beilegung einer Verbraucherstreitigkeit teilnehmen wird.

      Gewerbeaufsicht. Auf Antrag des Käufers kann eine Streitigkeiten über die Eigentumsrechte, die sich aus dem zwischen Parteien geschlossenen Vertrag ergeben, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 15. Dezember 2000 über die Gewerbeaufsicht an ein Schiedsgericht an den regionalen Stellen der Handelsinspektion zur Entscheidung eingereicht werden.

      Maßnahmen der Gewerbeaufsicht. Der regionale Vorsitzende der Gewerbeaufsicht kann Maßnahmen einleiten, die eine außergerichtliche Beilegung der zivilrechtlichen Verbraucherstreitigkeit zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen erzielen und zwar anhand den Bestimmungen des Gesetzes vom 15. Dezember 2000 über die Gewerbeaufsicht, wenn die Verbraucherstreitigkeit die festgelegten Voraussetzungen dafür erfüllt. Das Verfahren wird auf Antrag des Käufers, der bei dem für den Geschäftssitz des Herausgebers zuständigen Vorsitzenden der Gewerbeaufsicht gestellt wird, eröffnet.

      Kostenlose Verbraucherberatung. Der Käufer kann sich auch an einen für seinen Kreis (Gemeinde) zuständigen Verbraucherschutzberater wenden, sich von ihm kostenlos beraten lassen und rechtliche Auskunft einholen, wie die Verbraucherrechte und die Interessen der Verbraucher geschützt und von Unternehmen angefordert werden können.

      Sonstige rechtliche Hinweise. Die Bestimmungen und Abläufe in Bezug auf die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten werden mit separaten rechtlichen Vorschriften festgelegt (insbesondere das Gesetz vom 23. September 2016 über die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten) oder durch weitere Regelwerke der einzelnen Stellen für die Beilegung der Streitigkeiten, insbesondere durch die Geschäftsbedingungen und Ordnungen solcher Stellen. Dem Käufer stehen auch weitere Informationen über die außergerichtliche Beilegung von Beschwerden und Geltendmachung der Ansprüche, sowie zu den Regeln des Zugriffs darauf auf den Internetseiten der für jeweilige Kreise (Gemeinden) zuständigen Verbraucherschutzberater, NGOs, Filialen der Gewerbeaufsicht, sozialen Organisationen, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben der Verbraucherschutz gehört oder der Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde zur Verfügung (insbesondere hier: Verbraucherschutzbehörde zur Verfügung).

      ODR-Plattform. Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Verordnung zur Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten) kann eine Partei seine Beschwerde über die ODR-Internetplattform einreichen.

      Rechte des Nutzers. Die in den Ziff. 9.1 – 9.6 oben genannten Rechte stehen entsprechend auch dem Nutzer zu.


    10. Schlussbestimmungen.

      Zugriff auf die AGB. Der vollständige Inhalt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unter der Adresse: Bestimmungen für R-GOL-Geschenkkarten abrufbar oder liegt in den Verkaufsstellen zur Einsicht vor.

      Kontakt. Sofern in diesen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig festgelegt, soll der gesamte Schriftverkehr im Zusammenhang mit den Geschenkkarten an die folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: [email protected]. Telefonischer Kontakt mit dem Herausgeber unter der Telefonnummer: +48 22 122 02 90.

      Salvatorische Klausel. Wenn einige von den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich ungültig oder unwirksam werden, dann bleiben die restlichen Bestimmungen davon unberührt. An Stelle der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung soll eine andere formuliert werden, die dem ursprünglichen Zweck der unwirksamen Bestimmung und aller diesen Geschäftsbedingungen am nächstliegend ist.

      Gerichtliche Zuständigkeit. Gerichtliche Zuständigkeit. Für die eventuellen Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen ist das nach den allgemeinen Vorschriften zuständige Gericht zuständig.

      Angewandtes Recht. Für die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus diesen Geschäftsbedingungen ergeben, gilt das Recht der Republik Polen, und die Gerichte sind ordentliche Gerichte in der Republik Polen, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

      Wahl des angewandten Rechts und die Verbraucherrechte. Die Wahl der polnischen Gesetzgebung anhand der allgemeinen Geschäftsbedingungen schränkt den weiteren gesetzlichen Schutz des Käufers sowie des Nutzers, der zugleich ein Verbraucher ist, nicht ein, insbesondere in Bezug auf die gesetzlichen Vorschriften, die kraft eines zwischen dem Käufer und dem Herausgeber abgeschlossenen Vertrags nicht ausgeschlossen werden dürfen.

      Sprache der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in mehreren sprachlichen Versionen verfügbar. Bei Zweifel der Auslegung gilt stets die polnische Version als maßgebend.

      Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.10.2023r.

      Version 1.0 gilt ab dem 01.10.2023r.